Als erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, mir eine E-Mail
zu schreiben, in der Sie mir Ihr Anliegen kurz schildern. Teilen Sie mir am
besten auch Ihre Telefonnummer mit und ein Zeitfenster, in dem es für Sie
günstig ist zu telefonieren. Ich rufe Sie dann zurück. In diesem für Sie
kostenlosen Informationsgespräch reden wir genauer über Ihr Anliegen und
bestimmen gemeinsam den Beratungsumfang (Kontakt)
.
Sie lassen durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt eine
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. In Abhängigkeit vom gemeinsam
festgelegten Beratungsumfang drucken Sie sich einen
Kostenvoranschlag für zwei Stunden oder einen
Kostenvoranschlag für drei Stunden aus.
Diesen reichen Sie zusammen mit der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei
der Krankenkasse ein. Sie werden von der Krankenkasse zeitnah, oftmals schon am
Telefon, über die Bewilligung der Bezuschussung informiert. Die Zustimmung der
Krankenkasse abzuwarten, kann sinnvoll sein, da Sie so vor Beginn der Beratung
wissen, dass Ihnen im Anschluss ein Teil der Kosten erstattet wird.
Nachdem Sie die Zustimmung
der Krankenkasse erhalten haben, melden Sie sich wieder bei mir. Wir
vereinbaren gemeinsam unseren ersten Beratungstermin. Parallel dazu sende ich
Ihnen eine Rechnung über den vereinbarten Beratungsumfang zu. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass die Beratung erst beginnen kann, wenn der
Rechnungsbetrag eingegangen ist.